ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse, wenn sie nicht im Einzelfall ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite www.selamfood.eu stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Bestellung.
Bestellungen des Käufers sind verbindlich, wenn wir innerhalb einer Frist von einer Woche eine Auftragsbestätigung erteilen oder die Ware innerhalb von zwei Wochen zugesendet wird.
3. Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Herstellerwerk zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Unsere Rechnungstellung erfolgt bei Lieferung. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort mit Eingang beim Käufer ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen im kaufmännischen Verkehr. Wir sind berechtigt, einen höheren Verzugsschaden vom Käufer zu fordern, wenn dieser von uns nachgewiesen wird.
(3) Wir sind zu angemessenen Preisänderungen berechtigt wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten bei Dauerverträgen und Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen.
(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Liefer- und Leistungszeit
(1) Die Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Annahmebereitschaft des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Im Falle eines Lieferverzuges ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn er nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht.
Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haften wir für jegliches Verschulden; in diesem Falle ist die Schadenshaftung jedoch ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
5. Gefahrübergang und Versand / Verpackung
(1) Die Versendung der Ware erfolgt durch den von uns beauftragten Hersteller auf eigene Gefahr des Käufers unversichert und unabhängig von der Frage, wer die Frachtkosten trägt.
Mit der Absendung der Ware, spätestens mit Verlassen aus dem Herstellerbetrieb, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
(2) Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
6. Gewährleistung, Haftung
(1) Unsere Waren werden jeweils frisch und verkaufsfertig ausgeliefert.
(2) Sämtliche Lieferungen müssen bei Erhalt sofort, in Anwesenheit des Lieferfahrers, auf offen erkennbare Mängel untersucht werden.
Etwaige Gewichts- und Qualitätsunterschiede zur Bestellung müssen auf dem Lieferschein vermerkt und von dem Käufer unterschriftlich bestätigt werden.
(3) Gemäß § 377 HGB ist jede Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Abnahme auf nicht offen erkennbare Mängel zu prüfen. Solche Mängel sind uns unverzüglich bei deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder verhindert, ist der Kunde verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Warenpartie umfasst.
(4) Die Lieferungen sind nach Erhalt auszupacken und angemessen und sachgemäß zu lagern. Dies gilt auch für etwaige Warenretouren an uns oder an den von uns beauftragten Hersteller.
(5) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), oder zur Nacherfüllung verpflichtet.
Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer neuen Ware erfolgen.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
(6) Im Falle behördlicher Auflagen zur Vernichtung von fehlerhaften Waren hat der Käufer uns sowohl die behördliche Auflage als auch eine sach- und fachgerechte Entsorgung der Waren nachzuweisen.
(7) Im Hinblick auf schuldhaft durch uns verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst sind, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir nicht vorsätzlich gehandelt haben.
(8) Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschaden des Käufers, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei ihm, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
Hinweis: Diese Verjährungsfrist ist mit den auf den gelieferten Waren angebrachten Mindesthaltbarkeitszeiten nicht identisch.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Käufer vor. Bis dahin darf die Verfügung über die bezogenen Waren nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen.
Die daraus entstehenden Forderungen gegenüber Dritten tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses dadurch ersetzt wird, dass der Käufer den Geldbetrag als Verwahrer besitzt.
Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme der Forderung in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.
Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer Frist von 2 Wochen das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug der Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(2) Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die auf uns übergegangene Forderung, insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(3) Der Eigentumsvorbehalt mit allen Weiterungen und Verlängerungen bleibt solange bestehen, bis unsere sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer erfüllt sind, auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Bei laufender Berechnung sichert der Eigentumsvorbehalt auch den jeweiligen Saldo. Soweit Forderungen abgetreten sind, bedarf es zum Rückerwerb des Käufers einer ausdrücklichen Rückabtretungserklärung durch uns.
(4) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung uns zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage entsprechend den geltenden Datenschutzregelungen gespeichert und automatisch zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet werden.
9. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
(1) Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Selam Food GmbH in Erftstadt/Deutschland.
(2) Alle Nutzungsrechte an Bildmaterial auf www.selamfood.eu und dazu gehörenden Webseiten liegen bei Selam Food GmbH oder unseren Partnern.
Die Nutzung des Bildmaterials – in welcher Form auch immer – ist nicht gestattet, es sei denn, wir haben hierzu eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt.
(3) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle unsere Rechtsbeziehungen zum Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
(4) Änderungen und Ergänzungen von Lieferverträgen sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Nur die deutsche Fassung ist verbindlich.
